Sozialgericht Freiburg verurteilt Asylbewerberleistungsbehörde zur Übernahme des Krankenversicherungsbeitrags
Darüber, dass viele Bezieher von Asylbewerberleistungen derzeit mit dem gravierenden Problem konfrontiert sind, dass der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung in der obligatorischen Anschlussversicherung nicht bei den Asylbewerberleistungen berücksichtigt wird, hatten wir kürzlich in unserem Blog berichtet. Das Sozialgericht Freiburg hat jetzt in dem ersten Verfahren die Asylbewerberleistungsbehörde verurteilt, den Beitrag bei den Asylbewerberleistungen zu berücksichtigen. Das Urteil können Sie hier abrufen: S 7 AY 3255/24.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat das Sozialgericht die Berufung zugelassen.
Wenn Sie auch mit dem Problem konfrontiert sind, melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie und helfen Ihnen dabei, gegenüber der Asylbewerberleistungsbehörde vorzugehen, damit Ihr Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei den Asylbewerberleistungen berücksichtigt wird.