Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat das Sozialgericht die Berufung zugelassen.

Wenn Sie auch mit dem Problem konfrontiert sind, melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie und helfen Ihnen dabei, gegenüber der Asylbewerberleistungsbehörde vorzugehen, damit Ihr Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei den Asylbewerberleistungen berücksichtigt wird.