Zuzahlung bei Hilfe zur Pflege- Die DAK legt Nichtzulassungsbeschwerde ein
In unserem Artikel vom 04.08.2022 hatten wir davon berichtet: Auch Pflegeheimbewohner die nur Hilfe zur Pflege erhalten, haben Anspruch auf die reduzierte Zuzahlung. Gegen das Urteil hat die DAK zwischenzeitlich eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Wir berichten hier, wie es mit dem Verfahren weiter geht.
Sind Sie ebenfalls von der erhöhten Zuzahlung betroffen? Melden Sie sich einfach bei uns, wir helfen Ihnen dabei, die reduzierte Zuzahlung geltend zu machen. Die Verfahrenskosten trägt in aller Regel die Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.