Sofern das Jobcenter wegen eventuell übergegangener Ansprüch Auskünfte benötige, sei es auf den Zivilrechtsweg verwiesen, so das Bundessozialgericht.

(Terminbericht 25/16 des Bundessozialgerichts vom 23.06.2016 zum Aktenzeichen B 14 AS 4/15 R)