Keine Auskunftspflicht eines Elternteils gegenüber dem Jobcenter ohne Leistungsanspruch des Kindes
Leben Eltern getrennt und bewilligt das Jobcenter dem Elternteil, das mit dem Kind in einem Haushalt lebt, Leistungen nach dem SGB II nicht aber dem Kind selbst (wegen ausreichendem Einkommen aus Kindergeld, Wohngeld und Unterhalt), hat das Jobcenter gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Elternteil keinen Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II.
Sofern das Jobcenter wegen eventuell übergegangener Ansprüch Auskünfte benötige, sei es auf den Zivilrechtsweg verwiesen, so das Bundessozialgericht.
(Terminbericht 25/16 des Bundessozialgerichts vom 23.06.2016 zum Aktenzeichen B 14 AS 4/15 R)