Nach § 21 Abs. 6 SGB II können krankheitsbedingte Aufwendungen einen Mehrbedarf bei den Leistungen der Jobcenter begründen. Dieser Mehrbedarf fällt auch an, wenn Fahrtkosten zur Wahrnehmung einer Methadonbehandlung entstehen.
Wenn Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umziehen, können Sie von den Jobcentern die Mietkaution für die Wohnung erhalten. In der Regel wird diese Mietkaution als Darlehen erbracht, welches dann in Höhe von 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarf aufgerechnet wird.
Gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg wurde Beschwerde eingelegt. Unsere Beschwerdeerwiderung befindet sich unter dem folgenden Link: Erwiderung
Seit dem 01.11.2019 sollen alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften nur noch den Regelbedarf erhalten, der eigentlich für Partner einer Lebensgemeinschaft oder Ehegatten vorgesehen ist. Der Gesetzgeber ist nämlich der Meinung, Asylbewerber könnten Synergieeffekte nutzen, die mit denen von Partnern vergleichbar sind, weil sie mit anderen Personen in der Gemeinschaftsunterkunft zusammenleben würden.
Nach dem Willen des Gesetzgebers, erhalten alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften seit dem 01.10.2019 nur den Regelbedarf nach der Regelbedarfsstufe 2. Dieser — niedrigere — Regelbedarf ist eigentlich nur für Partner vorgesehen, da es bei Ihnen durch ein gemeinsames Haushalten und Wirtschaften zu Einsparungen käme.
Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt. Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind die Sanktionen zudem, soweit der Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung auch im Fall außergewöhnlicher Härten zwingend zu mindern ist und soweit für alle Leistungsminderungen eine starre Dauer von drei Monaten vorgegeben wird. Der Senat hat die Vorschriften mit entsprechenden Maßgaben bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt.
In einem aktuellen Beschluss des 2. Senats des Landessozialgerichts Stuttgart äußert das Gericht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bei einer Minderung des Arbeitslosengelds II bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent, wenn nicht gleichzeitig Lebensmittelgutscheine angeboten werden.
In unserem letzten Artikel berichteten wir von der (Nicht-) Berücksichtigung nachgezahltem Pflegegelds bei den vom Sozialamt nach § 74 SGB XII zu übernehmenden Bestattungskosten. In dem Verfahren hat das Bundesozialgericht die Revision zugelassen.
Pflegegeld ist grundsätzlich nicht auf die Sozialhilfe anrechenbar. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Berufungsurteil erneut bestätigt.
Unsere Mandantin beantragte für sich ausgehend von einer im Oktober 2015 eingetretenen Erwerbsminderung Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderung wurde von der Rentenversicherung zwar anerkannt, wegen einer paranoiden Schizophrenie, die erstmals im Jahr 2000 diagnostiziert wurde, sei die Erwerbsminderung aber bereits zu diesem Zeitpunkt eingetreten. Im Jahr 2000 hatte unsere Mandantin die nötigen Versicherungszeiten für die Erwerbsminderungsrente jedoch noch nicht zurückgelegt, so dass ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde.
Bei getrennt lebenden Elternteilen hatte das Jobcenter Freiburg immer wieder die Gewährung der Leistungen für die Ausstattung mit persönlichen Schulbedarf für den im Leistungsbezug stehenden Elternteil abgelehnt.
Auch wenn ein Bewohner einer Wohnung nicht selbst im Mietvertrag steht, können die Jobcenter dazu verpflichtet sein, deren Mietanteil bei den Leistungen zu berücksichtigen.
Bezieher von Leistungen mit einer Behinderung können durch die Berücksichtigung eines Mehrbedarfs nicht unerheblich höhere Leistungen erhalten, wenn sie an einer durch das Jobcenter zugewiesenen Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen.
Das Berufungsverfahren wegen der Kosten der Wäschekennzeichnung hat ein überraschendes Ende gefunden. Nachdem das Landessozialgericht beabsichtigte, das Pflegeheim zu dem Verfahren beizuladen, hat das Pflegeheim unserer Mandantin die Kosten der Wäschekennzeichnung “in diesem Einzellfall” erlassen.
In unserem Beitrag vom 28.02.2018 hatten wir über das Problem berichtet, dass viele Sozialhilfeträger die Kosten für die Wäschekennzeichnung bei Aufnahme in das Pflegeheim nicht übernehmen. Unserer Ansicht nach handelt es sich dabei um einen Bedarf, der in stationären Einrichtungen notwendig zu berücksichtigen ist.
Bei Unterbringung in einem Pflegeheim reicht meist das eigene Einkommen nicht aus, um die Kosten für den Heimaufenthalt zu bezahlen. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten als Hilfe zur Pflege und zusätzlich den notwendigen Bedarf (zum Beispiel das Taschengeld und Leistungen für die Versorgung mit Kleidung).
Nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II sollen arbeitslose EU-Bürger, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus der Arbeitssuche ergibt, von den Leistungen der Jobcenter ausgeschlossen werden. Bisher konnten sich arbeitslose EU-Bürger, die in Deutschland bereits gearbeitet hatten und deren Kinder in Deutschland eine Bildungseinrichtung besuchen, aber auf das besondere Aufenthaltsrecht der Kinder aus der Art. 10 der EU-VO 492/2011 berufen.
Am 29.06.2017 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass von dem Einkommen aus einiger geringfügigen selbständigen Tätigkeit fiktiv Sozialabgaben abgezogen werden müssen, obwohl das bei einer geringfügigen abhängigen Beschäftigung nicht der Fall wäre (vgl. unseren Artikel vom 05.07.2017).
Wenn das Einkommen der Leistungsberechtigten noch nicht fest steht, kann das Jobcenter die Leistungen zunächst vorläufig bewilligen ( § 328 SGB III). Nach Ablauf des Bewilligungszeitraum werden die Leistungen endgültig festgesetzt. Wenn das Einkommen niedriger war, als bei der vorläufigen Bewilligung berücksichtigt, werden Leistungen nachbezahlt. Wenn das Einkommen aber höher war, kann es auch zu einer Rückforderung des Jobcenters kommen.
Das Bundessozialgericht hat am 10.08.2016 entschieden, dass die Kosten für einen Telefon- und Internetanschluss sowie für einen Nachsendeantrag bei einem durch das Jobcenter veranlassten oder aus anderen Gründen notwendigen Umzug als Umzugskosten in angemessener Höhe zu übernehmen sind.
Leben Eltern getrennt und bewilligt das Jobcenter dem Elternteil, das mit dem Kind in einem Haushalt lebt, Leistungen nach dem SGB II nicht aber dem Kind selbst (wegen ausreichendem Einkommen aus Kindergeld, Wohngeld und Unterhalt), hat das Jobcenter gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Elternteil keinen Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II.