Das Berufungsverfahren ist damit im Sinne unserer Mandantin zwar beendet.

Allerdings wird sich an der - wohl rechtswidrigen - Praxis, dass die Kosten der Wäschekennzeichnung von den Pflegeheimbewohnern selbst zu tragen sind, obwohl sie sozialhilfebedürftig sind, damit nichts ändern. Unseres Erachtens sind die Träger der Sozialhilfe als Heimaussichtsbehörde verpflichtet, dieser Praxis ein Ende zu setzen.

Leider scheinen die Landratsämter hieran aber kein Interesse zu haben.