Urteil BSG zum Sozialabgabenabzug Elterngeld veröffentlicht
Am 29.06.2017 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass von dem Einkommen aus einiger geringfügigen selbständigen Tätigkeit fiktiv Sozialabgaben abgezogen werden müssen, obwohl das bei einer geringfügigen abhängigen Beschäftigung nicht der Fall wäre (vgl. unseren Artikel vom 05.07.2017).
Das Urteil des Bundessozialgerichts ist uns jetzt auch schriftlich zugegangen. Zu dem Urteil gelangen Sie hier: B 10 EG 4/16 R