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Nachtrag zu unserem Artikel vom 09.12.2019 (Regelbedarfstufe 2 für alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften)

Gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg wurde Beschwerde eingelegt. Unsere Beschwerdeerwiderung befindet sich unter dem folgenden Link: Erwiderung

Martin Weise
24. Januar 2020
Allgemein

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