Nachtrag zu unserem Artikel vom 09.12.2019 (Regelbedarfstufe 2 für alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften)
Gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg wurde Beschwerde eingelegt. Unsere Beschwerdeerwiderung befindet sich unter dem folgenden Link: Erwiderung