Übernahme von Stellplatz und Garage durch das Jobcenter - Urteilsgründe des Bundessozialgericht
Am 19.05.2021 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage als Teil der Unterkunftskosten vom Jobcenter zu berücksichtigen sind, wenn die Kosten Teil des Wohnungsmietvertrages sind und der Mietvertrag keine Teilkündigung des Stellplatzes vorsieht.
Das Bundessozialgericht hat die Urteilsgründe Az. B 14 AS 39/20 R jetzt veröffentlicht. Die Urteilsgründe können Sie hier abrufen.