Wenn ein Jobcenter ein Darlehen für eine Mietkaution bewilligt, erklärt es in der Regel gleichzeitig die Aufrechnung des Rüchzahlungsanspruchs gegenüber den laufenden Grundsicherungsleistungen. Das heißt, es behält monatlich 10 Prozent der maßgebenden Regelleistung ein. Für Betroffene bedeutet das teilweise jahrelang mit weniger Geld auskommen zu müssen, als es der Gesetzgeber als notwendiges Existenzminimum vorgesehen hat. Gerade weil im Regelsatz keine Ansparungen für Mietkautionsdarlehen vorgesehen sind, begegnet die Aufrechnung erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Unsere Kanzlei hat gegen ein Urteil des Sozialgerichts Freiburg zur Berechnung des Elterngeldes bei einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit Revision eingelegt.
Lange Zeit war es höchst umstritten. Ist es rechtmäßig Personen aus anderen EU-Staaten von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Jobcenter auszuschließen?
Am Dienstag den 19.04.2016 fand zum ersten Mal unsere “Offene Sprechstunde” statt und wir konnten bereits einige Interessenten in unseren Kanzleiräumen willkommen heißen.
Wir, d.h. die Rechtsanwälte Elmar Kuntz, Janina Reiling und Martin Weise haben uns mit einer Kanzlei für Sozialrecht selbständig gemacht. Vorher waren wir lange Jahre Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Sozialrecht in Freiburg – SRIF. Die Kanzlei wurde im Dezember 2015 von dem Kanzleiinhaber aufgelöst. Nach einer turbulenten Übergangsphase sind wir zum 01.04.2016 in unsere neuen Räume in der Wilhelmstr. 6 in 79098 Freiburg eingezogen.