Unser Beitrag vom 20.05.2016 beschäftigte sich mit aktueller Rechtsprechung zum Thema Sozialhilfe für EU-Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten. Zu der im Beitrag erwähnten Entscheidung des LSG Stuttgart vom 12.05.2015 L 7 SO 1150/16 ER-B hat das LSG eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Wenn ein Jobcenter ein Darlehen für eine Mietkaution bewilligt, erklärt es in der Regel gleichzeitig die Aufrechnung des Rüchzahlungsanspruchs gegenüber den laufenden Grundsicherungsleistungen. Das heißt, es behält monatlich 10 Prozent der maßgebenden Regelleistung ein. Für Betroffene bedeutet das teilweise jahrelang mit weniger Geld auskommen zu müssen, als es der Gesetzgeber als notwendiges Existenzminimum vorgesehen hat. Gerade weil im Regelsatz keine Ansparungen für Mietkautionsdarlehen vorgesehen sind, begegnet die Aufrechnung erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Unsere Kanzlei hat gegen ein Urteil des Sozialgerichts Freiburg zur Berechnung des Elterngeldes bei einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit Revision eingelegt.
Lange Zeit war es höchst umstritten. Ist es rechtmäßig Personen aus anderen EU-Staaten von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Jobcenter auszuschließen?
Am Dienstag den 19.04.2016 fand zum ersten Mal unsere “Offene Sprechstunde” statt und wir konnten bereits einige Interessenten in unseren Kanzleiräumen willkommen heißen.