Jobcenter muss den Mietanteil auch an Bewohner ohne Mietvertrag bezahlen
Auch wenn ein Bewohner einer Wohnung nicht selbst im Mietvertrag steht, können die Jobcenter dazu verpflichtet sein, deren Mietanteil bei den Leistungen zu berücksichtigen.
Auch wenn ein Bewohner einer Wohnung nicht selbst im Mietvertrag steht, können die Jobcenter dazu verpflichtet sein, deren Mietanteil bei den Leistungen zu berücksichtigen.
Bezieher von Leistungen mit einer Behinderung können durch die Berücksichtigung eines Mehrbedarfs nicht unerheblich höhere Leistungen erhalten, wenn sie an einer durch das Jobcenter zugewiesenen Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen.
Das Berufungsverfahren wegen der Kosten der Wäschekennzeichnung hat ein überraschendes Ende gefunden. Nachdem das Landessozialgericht beabsichtigte, das Pflegeheim zu dem Verfahren beizuladen, hat das Pflegeheim unserer Mandantin die Kosten der Wäschekennzeichnung “in diesem Einzellfall” erlassen.
In unserem Beitrag vom 28.02.2018 hatten wir über das Problem berichtet, dass viele Sozialhilfeträger die Kosten für die Wäschekennzeichnung bei Aufnahme in das Pflegeheim nicht übernehmen. Unserer Ansicht nach handelt es sich dabei um einen Bedarf, der in stationären Einrichtungen notwendig zu berücksichtigen ist.
Bei Unterbringung in einem Pflegeheim reicht meist das eigene Einkommen nicht aus, um die Kosten für den Heimaufenthalt zu bezahlen. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten als Hilfe zur Pflege und zusätzlich den notwendigen Bedarf (zum Beispiel das Taschengeld und Leistungen für die Versorgung mit Kleidung).