In einem aktuellen Beschluss des 2. Senats des Landessozialgerichts Stuttgart äußert das Gericht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bei einer Minderung des Arbeitslosengelds II bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent, wenn nicht gleichzeitig Lebensmittelgutscheine angeboten werden.
In unserem letzten Artikel berichteten wir von der (Nicht-) Berücksichtigung nachgezahltem Pflegegelds bei den vom Sozialamt nach § 74 SGB XII zu übernehmenden Bestattungskosten. In dem Verfahren hat das Bundesozialgericht die Revision zugelassen.
Pflegegeld ist grundsätzlich nicht auf die Sozialhilfe anrechenbar. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Berufungsurteil erneut bestätigt.
Unsere Mandantin beantragte für sich ausgehend von einer im Oktober 2015 eingetretenen Erwerbsminderung Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderung wurde von der Rentenversicherung zwar anerkannt, wegen einer paranoiden Schizophrenie, die erstmals im Jahr 2000 diagnostiziert wurde, sei die Erwerbsminderung aber bereits zu diesem Zeitpunkt eingetreten. Im Jahr 2000 hatte unsere Mandantin die nötigen Versicherungszeiten für die Erwerbsminderungsrente jedoch noch nicht zurückgelegt, so dass ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde.
Bei getrennt lebenden Elternteilen hatte das Jobcenter Freiburg immer wieder die Gewährung der Leistungen für die Ausstattung mit persönlichen Schulbedarf für den im Leistungsbezug stehenden Elternteil abgelehnt.