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Beweislast im Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung

Unsere Mandantin beantragte für sich ausgehend von einer im Oktober 2015 eingetretenen Erwerbsminderung Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderung wurde von der Rentenversicherung zwar anerkannt, wegen einer paranoiden Schizophrenie, die erstmals im Jahr 2000 diagnostiziert wurde, sei die Erwerbsminderung aber bereits zu diesem Zeitpunkt eingetreten. Im Jahr 2000 hatte unsere Mandantin die nötigen Versicherungszeiten für die Erwerbsminderungsrente jedoch noch nicht zurückgelegt, so dass ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde.