Sozialgericht Freiburg hält Aufrechnung von Kautionsdarlehen gegenüber den Bedarfen der Kinder für rechtswidrig
Wenn Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umziehen, können Sie von den Jobcentern die Mietkaution für die Wohnung erhalten. In der Regel wird diese Mietkaution als Darlehen erbracht, welches dann in Höhe von 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarf aufgerechnet wird.