Aktuelle Themen des Sozialrechts

Verfassungswidrige Regelbedarfskürzung bei alleinstehenden Asylbewerbern

Seit dem 01.11.2019 sollen alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften nur noch den Regelbedarf erhalten, der eigentlich für Partner einer Lebensgemeinschaft oder Ehegatten vorgesehen ist. Der Gesetzgeber ist nämlich der Meinung, Asylbewerber könnten Synergieeffekte nutzen, die mit denen von Partnern vergleichbar sind, weil sie mit anderen Personen in der Gemeinschaftsunterkunft zusammenleben würden.