Offene Sprechstunde Freiburg und Offenburg
Auch unsere Kanzlei möchte Ihren Teil dazu beitragen, dass sich das Coronavirus nicht zu schnell verbreitet. Daher wird es ein paar Änderungen geben:
Auch unsere Kanzlei möchte Ihren Teil dazu beitragen, dass sich das Coronavirus nicht zu schnell verbreitet. Daher wird es ein paar Änderungen geben:
Wenn Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umziehen, können Sie von den Jobcentern die Mietkaution für die Wohnung erhalten. In der Regel wird diese Mietkaution als Darlehen erbracht, welches dann in Höhe von 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarf aufgerechnet wird.
Gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg wurde Beschwerde eingelegt. Unsere Beschwerdeerwiderung befindet sich unter dem folgenden Link: Erwiderung
Seit dem 01.11.2019 sollen alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften nur noch den Regelbedarf erhalten, der eigentlich für Partner einer Lebensgemeinschaft oder Ehegatten vorgesehen ist. Der Gesetzgeber ist nämlich der Meinung, Asylbewerber könnten Synergieeffekte nutzen, die mit denen von Partnern vergleichbar sind, weil sie mit anderen Personen in der Gemeinschaftsunterkunft zusammenleben würden.
Nach dem Willen des Gesetzgebers, erhalten alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften seit dem 01.10.2019 nur den Regelbedarf nach der Regelbedarfsstufe 2. Dieser — niedrigere — Regelbedarf ist eigentlich nur für Partner vorgesehen, da es bei Ihnen durch ein gemeinsames Haushalten und Wirtschaften zu Einsparungen käme.