Hartz IV für EU Bürger: eigenes Aufenthaltsrecht wegen Schulbesuch der Kinder?
Nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II sollen arbeitslose EU-Bürger, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus der Arbeitssuche ergibt, von den Leistungen der Jobcenter ausgeschlossen werden. Bisher konnten sich arbeitslose EU-Bürger, die in Deutschland bereits gearbeitet hatten und deren Kinder in Deutschland eine Bildungseinrichtung besuchen, aber auf das besondere Aufenthaltsrecht der Kinder aus der Art. 10 der EU-VO 492/2011 berufen.