Sozialabgabenabzug bei geringfügiger selbständiger Tätigkeit bei der Bemessung des Elterngeldes vom BSG bestätigt
Im Verfahren B 10 EG 4/16 R war vor dem Bundessozialgericht streitig, ob bei der Bemessung des Elterngeldes von Einkünften aus geringfügiger selbständiger Tätigkeiten fiktiv Sozialabgaben abzuziehen sind. Durch diesen Abzug wird das Elterngeld niedriger (vgl. unseren Artikel vom 30.05.2016).