Endgültige Festsetzung und Rückforderung 6 Jahre nach Ende des Bewilligungszeitraums
Wenn das Einkommen der Leistungsberechtigten noch nicht fest steht, kann das Jobcenter die Leistungen zunächst vorläufig bewilligen ( § 328 SGB III). Nach Ablauf des Bewilligungszeitraum werden die Leistungen endgültig festgesetzt. Wenn das Einkommen niedriger war, als bei der vorläufigen Bewilligung berücksichtigt, werden Leistungen nachbezahlt. Wenn das Einkommen aber höher war, kann es auch zu einer Rückforderung des Jobcenters kommen.