Kanzlei geschlossen
In der Woche vom 25.05.2026 bis 29.05.2026 ist unsere Kanzlei wegen der Pfingsferien geschlossen. Unsere nächste offene Sprechstunde findet wieder am 02.06.2026 statt.
In der Woche vom 25.05.2026 bis 29.05.2026 ist unsere Kanzlei wegen der Pfingsferien geschlossen. Unsere nächste offene Sprechstunde findet wieder am 02.06.2026 statt.
Darüber, dass viele Bezieher von Asylbewerberleistungen derzeit mit dem gravierenden Problem konfrontiert sind, dass der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung in der obligatorischen Anschlussversicherung nicht bei den Asylbewerberleistungen berücksichtigt wird, hatten wir kürzlich in unserem Blog berichtet. Das Sozialgericht Freiburg hat jetzt in dem ersten Verfahren die Asylbewerberleistungsbehörde verurteilt, den Beitrag bei den Asylbewerberleistungen zu berücksichtigen. Das Urteil können Sie hier abrufen: S 7 AY 3255/24.
Das Landratsamt übernimmt den Krankenversicherungsbeitrag nicht bei den Asylbewerberleistungen. Mit diesem Problem sind derzeit viele Bezieher von Asylbewerberleistungen konfrontiert.
Leider kommt es zur Zeit sehr oft vor, dass man monatelang warten muss, bis die Wohngeldbehörde über Wohngeldanträge entscheidet. Selbst Wartezeiten von über einem halben Jahr sind derzeit bei der Wohngeldbehörde des Amts für Liegenschaften ALW Freiburg möglich. Was kann man also tun, wenn man alle benötigten Unterlagen bei der Wohngeldbehörde vorgelegt hat und die Wohngeldbehörde trotzdem nicht entscheidet?
Während der Coronapandemie gab es eine ganze Reihe von Sonderregelungen beim Bezug von Leistungen des Jobcenters. In dem jetzt vom Bundessozialgericht zu Gunsten unseres Mandanten entschiedenen Fall, ging es um die Vorschrift des § 67 Abs. 3 SGB II, nach der die tatsächliche Miete angemessen bleiben sollte, soweit bisher die volle Miete berücksichtigt wurde. Die Vorschrift wurde eingeführt, damit sich Bezieher von Leistungen nach dem SGB II in Anbetracht der Coronapandemie nicht auch noch Sorgen um ihre Wohnung machen mussten, selbst wenn ihre Miete nicht den Angemessenheitsgrenzen der Jobcenter entsprach. Ob die Angemessenheitsfiktion auch gilt, wenn es sich um einen Umzug in eine teurere, nach Ansicht des Jobcenters unangemessene, Wohnung handelte, war lange umstritten. Jetzt hat das Bundessozialgerichts diese Rechtsfrage zu Gunsten unseres Mandanten entschieden.