Landesozialgericht Stuttgart bestätigt: Der Coronazuschlag kann auch Pflegeheimbewohnern zustehen, die wegen eigenem Einkommen nur Hilfe zur Pflege beziehen, aber den Barbetrag vom Sozialamt erhalten.
Wir hatten vor einiger Zeit in unserem Blog über das Urteil des Sozialgerichts Freiburg mit dem Aktenzeichen S 9 AS 2322/21 berichtet, in dem das Sozialgericht entschieden hatte, dass der Coronazuschlag für Mai 2021 auch Pflegeheimbewohners zusteht, die wegen eigenem Einkommen nur Hilfe zur Pflege beziehen, aber den Barbetrag vom Sozialamt erhalten.