Mehrbedarf vom Jobcenter bei Fahrtkosten zur Methadonbehandlung
Nach § 21 Abs. 6 SGB II können krankheitsbedingte Aufwendungen einen Mehrbedarf bei den Leistungen der Jobcenter begründen. Dieser Mehrbedarf fällt auch an, wenn Fahrtkosten zur Wahrnehmung einer Methadonbehandlung entstehen.