Aktuelle Themen des Sozialrechts

Höhere Mietobergrenze im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Das Jobcenter und das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald berechnen die Miete, welche sie im Rahmen der Leistungsbewilligung nach dem SGB II bzw. dem SGB XII maximal berücksichtigen, anhand der Höchstmieten, wie sie sich aus dem Wohngeldgesetz ergeben (Tabelle zu § 12 WoGG). Ursprünglich hatten Jobcenter und Landratsamt ein eigenes Konzept hierfür, dieses wurde jedoch von der Rechtsprechung bereits im Jahr 2014 gekippt. Die im Wohngeldgesetz genannten Werte sind als sog. Bruttokaltmiete zu verstehen, d.h. als Nettokaltmiete zzgl. der kalten Betriebskosten, aber ohne Heizkosten; diese werden separat übernommen.